Unterbringungsbeschluss nach §§ 81 StPO, 73 JGG. Was nun?

  • Hallo ihr Lieben,
    ich bräuchte mal eure Hilfe.
    Mir wurde eine Jugendstrafakte vorgelegt, in dem ein Unterbringungsbeschluss nach §§ 81 Stopp, 73 JGG ergangen ist. Der Beschuldigte soll zur Vorbereitung eines Gutachtens über seinen Entwicklungsstand und seinen psychischen Zustand in ein psychiatrisches Fachklinikum gebracht und dort für höchstens 6 Wochen beobachtet werden.

    In vielen vorherigen und inzwischen verbundenen Verfahren wollte sich der Beschuldigte nicht begutachten lassen. Daher nun dieser Beschluss.

    Nun wird mir die Akte vorgelegt, mit der Bitte um Ladung und Aufnahmeersuchen.:confused:

    Bin ich denn dafür zuständig? Es ist ja noch ein Strafverfahren und keine Strafvollstreckung. Und wenn ich zuständig bin, welche Formulare kann ich denn dazu nutzen?

    Ich hoffe auf eure Antworten.
    Danke
    Tine

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