Schönen guten Nachmittag!
Ich brauch mal einen "Fahrplan":
Der Erblasser Uwe ist 1994 verstorben.
Seine Ehefrau Margot beantragte 2009 einen Erbschein aufgrund gesetzlicher Erbfolge für sich und die 2 Kinder. Der Erbschein wurde erteilt (Ehefrau Margot: ½, Kind Astrid: ¼, Kind Bernhard: ¼)
Der Erbschein wurde 2009 zur Auflösung einer Erbengemeinschaft an einem Grundstück benötigt.
Die Erbengemeinschaft wurde damals 2009 durch Verkauf des Grundstückes aufgelöst und der Erlös aufgeteilt.
2015 starb die Ehefrau Margot.
Vor kurzem stellte sich zufällig heraus, dass der Erblasser Uwe bereits in 1. Ehe verheiratet war und aus dieser 1. Ehe --> 2 weitere Kinder stammen (Tina und Karsten).
Die 2. Ehefrau Margot hatte diese Tatsache im Erbscheinsantrag damals verschwiegen.
Ich würde jetzt den zu Unrecht erteilten Erbschein einziehen, aber wie geht’s nun weiter?
1. Muss ich Karsten und Tina anschreiben und sie über den Tod des Erblassers informieren und auch über die Modalitäten der Erbausschlagung? Möglicherweise wussten sie aber schon immer Bescheid, dass der Vater 1994 verstorben ist, durch gemeinsame Tanten (so jedenfalls sagte es mir Bernhard heute, dem es auch bekannt war, dass sein Vater weitere Kinder hatte und die auch Kontakt mit gemeinsamen Tanten hatten.)
2. Tina lebt noch, Karsten ist aber vor Kurzem verstorben, wenn er keine Kinder hat und nur Erbausschlagungen vorliegen, hat das zuständige Nachlassgericht in dieser Angelegenheit noch etwas für Karsten zu veranlassen?
3. Gibt es noch Veranlassung hinsichtlich dem aufgrund unrichtig erteilten Erbschein verkauften Grundstücks? Ich würde hier an das zuständige Grundbuchamt eine Mitteilung über die Einziehung des Erbscheins machen.
Fragen über Fragen!
Schönen Feierabend!
Döner