Eine örtlich ansässige Botschaft will einen Grundstückskaufvertrag als Käuferin beurkunden lassen.
Meine erste Frage: Wer tritt auf Käuferseite für die Botschaft auf ? Der Botschafter; hat der eine Art "Ausweis" (vgl. Betreuerausweis o.ä.) oder muss er für Grundstücksgeschäfte eine besondere Vollmacht vorlegen oder sonstige Urkunden ?
Zweite Frage: ist von Bedeutung, zu welchem Land die Botschaft gehört ?
Nächste Frage: ist bei den Kosten (Notar und Gericht) etwas zu beachten, wegen der besonderen Stellung einer Botschaft (Immunität und ggf. später keine Möglichkeit, die Kosten beizutreiben) ?
Ich bin ratlos und habe auch im Forum nichts entsprechendes gefunden.
Für Hinweise und Tipps bin ich dankbar.