Einstellung der ZV von Amts wegen ?

  • :( Ich habe mit einem PfüB die Eigentümergrundschuld des Schuldners gepfändet. Danach ging eine vom Gläubiger übersandte Kopie eines Beschlusses des Landgerichts ein, in welchem die ZV aus dem Vollstreckungstitel, welcher dem PfüB zugrunde lag, in Höhe eines Teilbetrages bis zur Entscheidung des Rechtsstreits ohne SL einstweilen eingestellt wurde. Den Beschluss hatte mir der Gläubiger zur Kenntnis darüber gegeben, dass die ZV in Höhe eines Betrages X weiterbetrieben werden kann. Mehrmals habe ich den Gläubiger um Übersendung einer Ausfertigung des Beschlusses gebeten. Die Eintragung im Grundbuch ist nach meiner letzten Kenntnis noch nicht erfolgt. Der Schuldner meldete sich bisher überhaupt nicht. Hab ich die Einstellung von Amts wegen mit der Kopie des Beschlusses vorzunehmen ? § 775 ZPO RN 5, 30. Aufl. Zöller sagt, dass ich eine Ausfertigung brauch und in RN 9 steht, dass auch ohne Entscheidung einzustellen ist, wenn das Vollstreckungsgericht auf andere Weise von der Einstellung Kenntnis erlangt wird.

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