Hallo
ich bin ein wenig unschlüssig bei einer mir eingereichten neuen Gesellschafterliste.
Dort ist als Geschäftsanteil Nr. 1 der Gesellschafter mit vollem Namen, Geburtsdatum und Wohnort angegeben, so wie es das Gesetz verlangt.
In Spalte 2 für den Geschäftsanteil Nr. 2 steht einfach "dto." --> Es soll also der darüberstehende Gesellschafter gemeint sein.
Findet ihr das zulässig eine so umgangssprachliche Abkürzung in einem Dokument zu nutzen, was öffentlich einsehbar ist auf der ganzen Welt?!
Ich würde eigentlich gerne darauf bestehen, dass Name und Personalien wie es das Gesetz verlangt auch nochmal angegeben werden. Aber worauf genau kann ich mich beziehen?
Liebe Grüße!