Abkürzungen in Gesellschafterlisten

  • Hallo :)

    ich bin ein wenig unschlüssig bei einer mir eingereichten neuen Gesellschafterliste.
    Dort ist als Geschäftsanteil Nr. 1 der Gesellschafter mit vollem Namen, Geburtsdatum und Wohnort angegeben, so wie es das Gesetz verlangt.
    In Spalte 2 für den Geschäftsanteil Nr. 2 steht einfach "dto." --> Es soll also der darüberstehende Gesellschafter gemeint sein.
    Findet ihr das zulässig eine so umgangssprachliche Abkürzung in einem Dokument zu nutzen, was öffentlich einsehbar ist auf der ganzen Welt?!
    Ich würde eigentlich gerne darauf bestehen, dass Name und Personalien wie es das Gesetz verlangt auch nochmal angegeben werden. Aber worauf genau kann ich mich beziehen?

    Liebe Grüße!

  • Wenn man die Herkunft von "dito" mal verfolgt, dann kommt es wohl aus dem Lateinischen. Und damit ist es plötzlich ein Begriff der Hochsprache, der international einsatzfähig ist.

    Also einfach hinnehmen.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Ich hätte auch kein Problem damit.
    Schön sieht es zwar nicht gerade aus, aber darauf kommt es nicht an.

    Stehen die Anteile durch Komma getrennt hintereinander: "Nateil Nr. 1,2: Max Mustermann", dann kannst du auch nix beanstanden. Gleiches gilt, wenn 25000 Anteile zu je 1,00 EUR sind ("Anteil Nr. 1 - 25000": Manu Musterfrau).

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