Widerspruch gegen Eintragungsanordnung wegen falscher Angabe Geschlecht/Anrede

  • Hallo zusammen,

    mein Schuldner hat fristgerecht Widerspruch gegen die Eintragungsanordnung eingelegt.

    Als Begründung wurde aufgeführt, dass bei den Daten der Eintragungsanordnung angegeben wurde.
    Geschlecht: weiblich
    Anrede: Frau

    Der Schuldner ist definitiv männlich, hat sich bei der Niederschrift des Widerspruchs bei mir durch Personalausweis ausgewiesen. Die weiteren Personendaten in der Eintragungsanordnung sind richtig angeben.

    M.E. reicht die falsche Angabe der Anrede von Geschlecht und Anrede im Schuldnerverzeichnis nicht, um den Widerspruch stattzugeben, da nur die in § 882b Abs. 2,3 ZPO i.V.m. § 1 Abs. 2 S. 1 SchuFV angegebenen Merkmale einzutragen sind.

    Wie seht ihr das?

  • Völlig unabhängig davon, ob deswegen ein Widerspruch begründet ist oder ncht, sollte das immerhin Anlass zu einer von Amts wegen durchzuführenden Berichtigung der Eintragungsanordnung sein. Immerhin waren "wir" es, die hier gemurkst haben.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Was heißt hier "haben wir" gemurkst: Gemurkst hat doch eher zuerst nur der/die Schuldnerin bei seinem/ihrem Online-Bestellzettel, weil er das richtige Geschlechts-Ankreuz-Kästchen verbrezelt hat. :D

    Nein, ernsthaft: Kommt es denn darauf an ? Ich weiß es grad nicht, ob das "Herr / Frau" überhaupt ein signifikantes Eintragungsmerkmal im SV darstellt, ich meine nicht. Aber falls es so wäre, kann nat. auch eine Berichtigung vom ZenVG in Betracht kommen. Frag ich mal die Chefin von unserem ZenVG.

    Aber dazu wie auch immer, meine ich, dass der vorbeigedröppelte Schuldner jedenfalls mit seinem 882d vor dem VG auf verlorenem Posten steht.

  • Gegen die Unbegründetheit des Widerspruchs wende ich mich ja gar nicht.

    Die Korrektur wäre aber m.E. schon zu veranlassen, unabhängig davon, ob es ein signifikantes Merkmal ist oder nicht. Es ist ein staatlich betriebenes öffentliches Register, und da sollten wir schon ein wenig Ehrgeiz haben, dass die dort enthaltenen Daten auch stimmen, zumal bei etwas so wie dem Geschlecht. Ich möchte auch nicht gerne mit "Frau AndreasH" angesprochen werden.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

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