Hallo zusammen,
ich hab folgendes Problem. Meine Insolvenzschuldnerin hat eine titulierte (Alt-)Forderung gegen einen Schuldner über rd. T€ 50, welche seit Jahren nicht realisiert wurde, da diese niemals einen Beitreibungsversuch unternommen hat. Der Schuldner ist ausfindig gemacht und nun sollte ich als Insolvenzverwalter die (Alt-)Forderung zwangsweise beitreiben. Frage: Ist hierzu eine Titelumschreibung auf Gläubigerseite auf den IV notwendig und wenn ja nach welcher Rechtsvorschrift?