Hallo,
ich habe einen Antrag auf Zeugenentschädigung von einem Selbständigen vorliegen. Dieser macht Verdienstausfall geltend.
Als Nachweis seiner selbständigen Tätigkeit hat er eine vorläufige Erfolgsrechnung von 80.000,00 EUR vor Steuern für den Zeitraum
Januar - August 2016 und eine Gewerbanmeldung vorgelegt. Im Antrag gibt er eine monatliches Einkommen von durchschnittlich 5.500,00 EUR
(brutto) im Monat an. Kann ich ihm aufgrund dieser Angaben den Höchststundensatz von 21,00 EUR zubilligen?
Viele Grüße Martina