Hallo zusammen,
Schuldnerin ist eine GbR mit mehreren Gesellschaftern. Jeder Gesellschafter lässt sich von einem RA vertreten.
Ein Gesellschafter ist zugleich Gläubiger und wird dort ebenfalls von dem RA vertreten. Die FO ist bereits geprüft (bestritten).
a) KANN der RA überhaupt Schuldner- und Gläubigervertreter sein? Darf er Schuldnervertreter bleiben?
b) Tritt der RA in der GL-Versammlung nun als Schuldner- oder Gläubigervertreter auf? Ein Stimmrecht wird er ja wohl nicht haben?
Es wurde eine Gläubigerversammlung auf Anregung des SIV einberufen. Der wurde eingesetzt zur Prüfung etwaiger Schadensersatzansprüche gegen den IV. Es ging darum, ob eben dieser Gesellschafter aus der GbR ausgeschlossen werden sollte.
Liebe Grüße