Pfändung Zeitwertkonto / Arbeitszeitguthaben

  • Hallo,

    ich bräuchte zu folgendem Fall eure Ideen:

    Gepfändet ist das Guthaben auf einem sogenannten "Zeitwertkonto" des Schuldners im Rahmen der Pfändung des Arbeitseinkommens.
    Auf diesem Zeitwertkonto wurde über Jahre hinweg noch nicht fälliges Arbeitsentgelt des Schuldners angespart. Das heißt hier konkret: Monatlich hat der Schuldner einen Betrag x weniger an Arbeitseinkommen erhalten, welches auch (mangels Fälligkeit folgerichtig) nicht bei der Berechnung des monatlich pfändbaren Arbeitseinkommens berücksichtigt wurde, und auf dem Zeitwertkonto angespart wurde.

    Dieses Guthaben ist, solange angespart wird, unpfändbar. Das hat u.a. auch Sebastian Uckermann in einem Aufsatz über Zeitwertkonten (Fundstelle RdA 2011, 236) ausgeführt.

    Wird dieses Guthaben aber zur Auszahlung fällig, unterliegt es der Pfändung. Bei meinem Schuldner ist das Arbeitsverhältnis beendet (es ist der sog. Störfall eingetreten), und somit wird das Guthaben, nach Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern, an den Schuldner ausgezahlt.

    Der Schuldner begehrt Pfändungsschutz.

    Soweit sich die Literatur hierzu äußert, kann Pfändungsschutz nach § 850 i ZPO gewährt werden.

    Hier fehlt mir ein Ansatz, wie ich den pfändbaren Betrag bestimmen könnte? Ideen? Hatte jemand schon einen ähnlichen Fall oder sind Rechtsprechungen bekannt?

    Mein Schuldner erhält seit Beendigung des Arbeitsverhältnisses laufend Arbeitslosengeld. Gepfändet wird wegen gewöhnlicher Geldforderungen und wegen Unterhalt (mehrere Gläubiger).

  • Wenn der Schuldner Pfändungsschutz haben will, muss er doch wissen, was ihm abgezogen werden soll. Sonst kann er doch gar keinen Antrag stellen. Lass dir die entsprechenden Unterlagen vorlegen und gut.

    Wenn der Schuldner der Meinung ist, dass der Arbeitgeber falsch rechnet, ist das kein Fall für Pfändungsschutz.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

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