Hallo ich bin neu hier. Ich bearbeite seit neuestem unsere Vollstreckungsfälle in der kommunalen Verwaltung. Lehrgänge folgen noch, allerdings stellen sich mir jetzt schon einige Fragen:
Frau A ist in Insolvenz. Wir haben dort unsere Forderungen angemeldet.
Nun hat Frau A allerdings erneut offene Forderungen bei uns. Was kann ich jetzt tun? Darf ich ihr einen Vollstreckungsbescheid schicken? Was kann ich sonst tun, damit die Gebühren nicht verfristen?