Neue Forderungen nach Eröffnung Insolvenzverfahren

  • Hallo ich bin neu hier. Ich bearbeite seit neuestem unsere Vollstreckungsfälle in der kommunalen Verwaltung. Lehrgänge folgen noch, allerdings stellen sich mir jetzt schon einige Fragen:


    Frau A ist in Insolvenz. Wir haben dort unsere Forderungen angemeldet.
    Nun hat Frau A allerdings erneut offene Forderungen bei uns. Was kann ich jetzt tun? Darf ich ihr einen Vollstreckungsbescheid schicken? Was kann ich sonst tun, damit die Gebühren nicht verfristen?

  • Da müsste man schon noch etwas mehr Hintergrundinfos haben. In welchem Verfahrensabschnitt befindet sich die Schuldnerin denn (eröffnetes Insolvenzverfahren oder schon WVP)? Um was für Forderungen geht es denn genau? Stehen die im Zusammenhang mit einer selbständigen Tätigkeit? Wenn ja, wurde diese Tätigkeit durch den Insolvenzverwalter gem. § 35 InsO freigegeben oder führt der Verwalter fort?

  • Bei den Forderungen handelt es sich um Abwassergebühren.
    Das Insolvenzverfahren ist eingestellt, da Schlussverteilung erfolgt, aber die WVP läuft ja dann noch zwei Jahre, richtig? :gruebel:

  • Die Wohlverhaltensphase läuft so lange, bis die 6 Jahre (gerechnet ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens) "voll sind". Je nachdem wie lange das eigentliche Insolvenzverfahren dauert, kann dadurch eine kurze oder lange Wohlverhaltensphase.

    Alle Forderungen welche nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens "dem Grunde nach" entstehen, sind jedenfalls keine Insolvenzforderungen. Sie können sich als Masseverbindlichkeiten gegen den Insolvenzverwalter oder als Neuverbindlichkeiten gegen den Schuldner selbst richten. Dazu fehlt aber jeglicher Sachverhalt. [Unternehmens- oder Verbraucherinsolvenz; Grundstück freigegeben oder weiterhin massebefangen, § 35 Abs. 2 InsO]. Hast Du denn den Insolvenzverwalter schon mal zur Zahlung aufgefordert?

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Während der WVP und auch später dürfen neue hinzu gekommene Gläubiger bzw. alte Gl. mit neuen Forderungen (=entstanden nach Insolvenzeröffnung) so arbeiten als gäbe es keine Insolvenz, also z. B. Mahn- und Vollstreckungsbescheid erwirken, Zwangsvollstreckung beantragen usw.

  • Na ja, die Vollstreckung aber nur in insolvenzfreies Vermögen. Da wird mit der Vollstreckung erst mal nicht so viel.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



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