Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • Guten Morgen,

    ich habe hier eine Akte von der StA zurückbekommen mit der Bitte um Einleitung der Vollstreckung. Das Landgericht hat in seinem Urteil angeordnet, dass der Beschuldigte in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird.

    Was muss ich als AG (Rechtspflegerin) - Jugendstraftabt. - jetzt hier veranlassen?

  • spontan fällt mir ein:

    wenn das auch die zuständige Maßregeleinrichtung ist, dann Aufnahmeersuchen mit Anlagen (Urteil, BZR, ggf. Gutachten, sofern in der Akte; Formular über wirtschaftl. Verhältnisse wg. Unterbringungskosten) dorthin; ansonsten müsste ein Transport/Überführungsersuchen gemacht werden; Unterbringungsbeginn mit Rechtskraft; Vorlage an Kostenbeamten + Normierer wg. BZR; MiStra Nr. 12 Abs. 2 prüfen und ggf. mitteilen;
    wenn das Zweitstück des AE zurück ist: Prüffrist berechnen / WV-Frist setzen

  • wobei ich das jetzt als StA-Rpfl geschrieben habe;

    hab grad noch geschaut: im HRP steht (Rnr. 618), dass freiheitsentziehende Maßregeln im Jugendstrafverfahren vom nach § 84 JGG zust. Jugendrichter zunächst vollstreckt werden; er ist für Einleitung und Nebengeschäfte zuständig;
    musst das ggf. noch klären, sofern dir das der Richter nicht zur Vorbereitung vorgelegt hat (?)

  • Das psych. Krankenhaus befindet sich zudem noch in einer Stadt, die zu einem anderen AG-Bezirk gehört als wir. Wäre es da nicht richtig, den Vorgang zur Vollstreckung wegen Vollzugsnähe gem. § 85 Abs. 5 JGG an den Jugendrichter dieses AG abzugeben?

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