Nachträgliche FO-Anmeldung und Schlussverzeichnis

  • Hallo zusammen,

    mir ist bekannt, dass eine nach VÖ und Niederlegung des Schlussverzeichnisses angemeldete Forderung an der Schlussverteilung nicht mehr teilnimmt, BGH, Beschluss vom 22.03.2007, IX ZB 8/05.
    Kommt es dabei auf den Eingang der Anmeldung bei dem Insolvenzverwalter an?
    Bestimmung Schlusstermin: Donnerstag, 17.11.2016
    Niederlegung Schlussverzeichnis und Veröffentlichung: Freitag, 18.11.2016
    Eingang der FO-Anmeldung beim IV: Dienstag, 22.11.2016

    Bin mir nicht sicher, ob die FO an der Verteilung teilnimmt.

  • Vielen Dank.
    Den Thread hatte ich schon entdeckt.
    Allerdings lese ich nicht so richtig heraus, ob es auf die Wirksamkeit der Bekanntmachung ankommt (in meinem Fall wäre ja auch noch das Wochenende dazwischen) oder die Veröffentlichung selbst.

  • Lies dir lieber mal diesen Thread durch https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…hlight=188+inso. Dort ist auch ein Aufsatz von Herrn Pape aus der Zinso in 2006 erwähnt. Ich meine, in Deinem Fall kannst Du nix mehr machen, weil Dein Verzeichnis bereits niedergelegt und veröffentlicht ist und Du die Veröffentlichung nicht mehr rückgängig machen kannst, auch wenn die Zwei-Tagesfrist nicht abgelaufen ist. Ich halte mich da immer noch an den Wortlaut des BGH: "Soll danach das im Zeitpunkt der Niederlegung fehlerfreie Schlussverzeichnis als Grundlage der Schlussverteilung grundsätzlich unverrückbar feststehen, verbieten Sinn und Zweck der §§ 187 f InsO eine analoge Anwendung der Regelungen der §§ 189 bis 191 InsO auf den vom Gesetzestext nicht erfassten Sachverhalt."

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  • sehe es wie so oft wie mosser; vorliegend: n.PT ist zu bestimmen und subito Hinweis an den Gläubiger nach § 139 ZPO das das Gericht der Auffassung ist, dass selbst für den Fall der Feststellung die Forderung nicht mehr an einer Schlussverteilung teilnimmt. (damit ist die Hinweispflicht erfüllt; die Fallfrage lässt sich schlimmstenfalls noch später klären). Den n.PT würde ich vor dem SchlT noch ganz ganz schnelle machen (ladungsfrist: 3 Tage + VÖ Fristen)

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    legalize erdbeereis
    :daumenrau

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