Sorry, hier kann ich Dir nicht ganz folgen. Hältst Du die Zahlungen über TEUR 50 in Deinem Bespielsfall für gläubigerbenachteiligend oder nicht?
Auch bitte für mich noch einmal langsam zum mitschreiben.
M.E. ist bei o.g. Sachverhalt und einfachem (,verlängertem) und erweitertem Sachverhalt jedwede Zahlung geeignet, die Gläubiger zu benachteiligen, da man mit einer Zahlung unterhalb 200 TEUR das Sicherungsrecht ja nicht ablöst, obwohl der "Wert" der dem Schuldner nach Zahlung zukommt (die Lagerware) nur 100 TEUR beträgt.