Ich habe hier in einem im August 2016 eröffneten Verfahren eine für mich neue Konstellation: Das Finanzamt als Gläubiger informiert uns, bereits im Juli 2011 die hinterlegte Mietkaution des Schuldners bei der Vermieterin als Drittschuldnerin gepfändet zu haben. Da die Vermieterin nicht als Gläubigerin angeführt sei, sei davon auszugehen, dass die Miete in der Folgezeit vollständig bezahlt worden sei. Aufgrund des Zugangs der Pfändung habe die Vermieterin aber von der drohenden Zahlungsunfähigkeit ausgehen müssen. Das Finanzamt möchte nun die Prüfung bzw. Geltendmachung von Anfechtungsansprüchen gem. § 133 InsO ab Juli 2011 gegenüber der Vermieterin. Hattet Ihr so einen Falls schonmal?
Mir stellt sich derzeit zunächst die Frage, ob die Miete überhaupt vom Schuldner selbst oder aber eventuell von Dritten bezahlt wurde, ebenso, inwiefern dies eventuell aus dem unpfändbaren Vermögen des Schuldners erfolgte und somit dann keine Gläubigerbenachteiligung vorläge. Die Informationen habe ich jetzt mal angefordert. Aber davon abgesehen: Kann ich hier wirklich aufgrund der Zustellung der Pfändung der Mietkaution von einer Kenntnis der Vermieterin von drohender Zahlungsunfähigkeit des Schuldners ausgehen, wenn die Miete immer pünktlich bezahlt wurde? Ich gehe mal davon aus, dass der Vermieterin (Wohnungsbaugesellschaft) keine weiteren Gläubiger bekannt waren. Es handelt sich um ein Wohnraummietverhältnis.