Hallo, ich habe einen Widerspruch gegen die Eintragungsanordnung. Die Schuldnerin ist nicht zum Termin erschienen. Als Begründung wurde angegeben, dass sie gesundheitlich nicht in der Lage war, den Termin wahr zu nehmen (Suizidgefahr). Jedoch liegt nur eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor. Der Facharzt will keine Bescheinigung rückwirkend ausstellen, da er sie nicht an diesem Tag gesehen hat.
Des Weiteren hatte der Anwalt der Schuldnerin den Antrag gestellt, den Termin zu verschieben, damit er sich in die Sache einarbeiten kann. Auf diesen Antrag hat der GV nicht reagiert. Es war davon ausgegangen worden, dass zumindest ein Ablehnung des Antrages eingehen wird.
Wie kann ich jetzt entscheiden? Was hab ich für Möglichkeiten?