Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu folgendem Fall:
Ein Minderjähriger ist in Erbengemeinschaft Miteigentümer an einem Hausgrundstück. Das Hausgrundstück soll verkauft werden.
Der Kaufvertrag wurde genehmigt, die Kosten wurden dem Minderjährigen auferlegt.
Nach der Genehmigung des KV geht vor der Umschreibung ein Antrag auf Genehmigung einer Finanzierungsgrundschuld für den Käufer einer.
Die Finanzierungsgrundschuld soll genehmigt werden.
Die Frage ist nun wem legt man die Kosten auf? Mir scheint unfair die Kosten hierfür dem MiJä aufzuerlegen. Die Finanzierungsgrundschuld vor Eigentumsumschreibung ist zwar verkehrsüblich, aber es ist doch irgendwie ein Entgegenkommen des Verkäufers dem Käufer schon vor Umschreibung eine Sicherheit zu geben. Hierfür dem MiJä die Kosten aufzuerlegen scheint mir ungerecht.
Wie händelt ihr das? Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung wurde durch den Notar im Namen aller Beteiligter, also Verkäufer und Käufer gestellt. Ich bin daher der Meinung ich könnte nach § 81 I 1 FamFG die Kosten auch den Darlehensnehmer auferlegen, da er als Antragsteller auch Beteiligter ist. Kollegin sagt ich könne bei fam. Genehmigungen die Kosten grds. nur dem MiJä auferlegen oder davon absehen. Der MiJä hat Vermögen deutlich über 25 000 €.
Besten Dank schoneinmal für die Antworten!
Gruß