Der Schuldner ist Eigentümer eines Mehrfamilienhauses.
Eine Wohnung in dem Haus bewohnt er selbst.
Nach Anordnung des Insolvenzverfahrens ü. d. V. d. Schuldners schließt der Insolvenzverwalter mit dem Schuldner einen Mietvertrag betreffend die vom Schuldner bewohnte Wohnung ab.
Geht das überhaupt?
Hinweis:
Ich bin weder für die eine, noch für die andere Partei tätig.
Mich interessiert nur, ob ein Mietvertrag überhaupt wirksam abgeschlossen werden konnte.