Huhu,
es erging Versäumnisurteil, nach dem der Beklagte die Kosten zu tragen hat.
Nach Einspruch, teilweiser Klagerücknahme und mündlicher Verhandlung wurde ein Teilanerkenntnis- und Schlussurteil erlassen: "Das Versäumnisurteil wird insoweit aufrechterhalten, als der Verurteilte zur Zahlung von ... verurteilt wurde. Im Übrigen wird das Versäumnisurteil aufgehoben. Von den weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 30 % und der Beklagte 70 %."
Die Aufhebung des Versäumnisurteils erstreckt sich doch auch auf die Kostenentscheidung, oder? Die Quotelung im 2. Urteil bezieht sich nur auf die weiteren Kosten, also den nach dem Versäumnisurteil entstandenen Kosten.
Was mache ich nun mit den vorher entstandenen Kosten? Hat der Richter Mist gemacht oder stehe ich jetzt irgendwie auf dem Schlauch?
Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen