Ich häng' meine Frage hier jetzt einfach mal dran, auch wenn es ein bisschen von der ursprünglichen Frage abweicht:
Eröffnet ist ein privatschriftliches gemeinschaftliches Testament auf den ersten Erbfall.
Ziff. 1 ordnet die gegenseitige Alleinerbeneinsetzung an
Ziff. 2 - 3 die Schlusserben und Vorausvermächtnisse auf den 2. Erbfall
Ziff. 4: "Unsere Enkelkinder E und F erhalten vom Überlebenden jeweils 10.000 €, jedoch nicht, wenn ihre Mutter den Pflichtteil geltend machen sollte"
Ziff. 5: Anordnungen für den Pflichtteil
Ziff. 6: "Der Überlebende ist berechtigt, die Anordnungen Ziff. 2 - 5 jederzeit abzuändern oder aufzuheben"
Rein von der Formulierung spricht Ziff. 4 von einem Vermächtnis der Enkelkinder auf den ersten Erbfall, sodass ich den Enkeln die Eröffnung bekannt geben müsste.
Von der Stellung im Testamentsaufbau und insbes. wegen Ziff. 6 wäre jedoch auch ein Vermächtnis auf den zweiten Erbfall denkbar (und wohl wahrscheinlich). Ich tendiere dazu, vorsichtshalber den Enkelinnen die Eröffnung bekannt zu machen, bin mir aber noch nicht sicher. Soll ich die Ehefrau dazu anhören, die ja bei dem Testament mitgewirkt (es wohl auch geschrieben) hat?