Hallo,
ich habe von Seiten der Staatsanwaltschaft eine Auflassungsvormerkung gepfändet, die Pfändung ist auch bereits im Grundbuch eingetragen. Nun müsste ein Sequester bestellt werden, der für den Käufer die Willenserklärungen abgibt (entweder Auflassung oder Rückabwicklung des Kaufvertrages). Meine Frage ist, wer ist zuständig für die Bestellung des Sequesters?