Bestellung eines Sequesters aufgrund Pfändung einer Auflassungsvormerkung

  • Hallo,

    ich habe von Seiten der Staatsanwaltschaft eine Auflassungsvormerkung gepfändet, die Pfändung ist auch bereits im Grundbuch eingetragen. Nun müsste ein Sequester bestellt werden, der für den Käufer die Willenserklärungen abgibt (entweder Auflassung oder Rückabwicklung des Kaufvertrages). Meine Frage ist, wer ist zuständig für die Bestellung des Sequesters?

  • Eine Auflassungsvormerkung kann nicht gepfändet werden, sondern allenfalls der durch sie gesicherte Eigentumsverschaffungsanspruch oder ein im konkreten Fall entstandenes Anwartschaftsrecht. Je nachdem, was gepfändet wurde, sind auch die Regeln zur Verwirklichung des Pfändungspfandrechts unterschiedlich zu beurteilen.

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