Guten Morgen,
ich habe die Suchfunktion genutzt, habe aber nicht wirklich viel gefunden, was mich weiterbringt.
Ich habe ein Zivilverfahren, in dem kein Termin stattgefunden hat und das durch Versäumnisurteil beendet wurde. Mein Kläger ist eine GmbH und nicht anwaltlich vertreten. Die GmbH macht nun Porto und Verdienstausfall geltend und gibt hierbei an, dass der Geschäftsführer 1,5 Stunden für die Erstellung der Klageschrift benötigt hat und eine Stunde Verdienstausfall würde angeblich 20,00 € entsprechen, sodass sie 30,00 € nunmehr von der Gegenseite erstattet haben wollen und das als "angemessen" erachten.
Weiterhin begründen Sie die Erstattungsfähigkeit des Verdienstausfalls damit, dass es die Aufgabe des GFs ist dem Unternehmensgegenstand zu dienen und nicht Forderungen gegen Schuldner geltend zu machen und daher die Klageschrifterstellung nicht zu den gewöhnlichen Aufgaben eines GF gehört.
Ich war bisher immer der Meinung, dass es die Aufgabe eines GF ist die GmbH gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten und dass zu diesen Aufgaben auch die Geltendmachung von Forderungen gegenüber Schuldnern zählt und somit auch die Erstellung einer Klageschrift. Wie handhabt ihr das denn?