Im Rahmen einer Nachtragsverteilung kommen nach Aufhebung des Verfahrens ca. 3.000,-- Euro zur Masse. Bei einer Verteilung an alle Gläubiger würde jeder nur Centbeträge erhalten.
Der Verwalter beantragt nun, dass nur an Gläubiger verteilt werden soll, die mehr als 10.000,-- Euro angemeldet haben.
Ich würde ihm diesen Betrag lieber als weitere Auslagen zuschlagen.
Gibt es hier Erfahrungen?