Öffentliche Aufforderung?

  • Ich habe folgenden Sachverhalt vorliegen:

    Erblasserin verstirbt, Abkömmlinge schlagen alle aus, Ehemann ist nachverstorben und hat nicht ausgeschlagen.
    Bezüglich des Nachlasses des Ehemannes ist Nachlasspflegschaft angeordnet.

    Die Erblasserin hatte eine Halbschwester, die 1952 wegadoptiert wurde. Bezüglich dieser ist nur der Name bekannt. Ob diese den Erbfall überlebt hat, oder wo sie wohnt ist nicht bekannt. Die Adoptiveltern sind laut des Randvermerkes im Geburtseintrag US-Amerikaner.

    Der Nachlass scheint überschuldet zu sein, ein genauer Wert ist aber nicht bekannt.
    Wie kann man die Sache zum Abschluss bringen? Der Nachlasspfleger würde gern einen Erbschein nach der Ehefrau beantragen. Gelder für eine Suche nach der Halbschwester sind nicht vorhanden. Im HRP habe ich nun gefunden, dass man in solchen Fällen ggf. eine öffentliche Aufforderung machen könnte um dann zu einem Alleinerbschein für den Ehemann zu kommen?
    Wie verfahrt ihr in solchen Fällen?
    Vielen Dank für eure Meinungen

  • Eine Öffentliche Aufforderung scheint hier m.E. sinnvoll zu sein.

    Aber: Warum will der NLP des nachverstorbenen Ehemannes "unbedingt" einen ES nach der Erblasserin, in dem "sein Erblasser" als Alleinerbe steht, wenn doch der Nachlass der Erblasserin überschuldet ist?
    Gibt es evtl. eine Immobilie?

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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