Ist Zwangsgeldandrohung über § 1837 BGB zuzustellen?

  • Wo nimmst Du die Zustellungsverpflichtung her?

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Eine Androhung wie beim alten Zwangsgeld nach § 33 FGG gibts nicht mehr. Hier wird die bevorstehende Zwangsgeldfestsetzung nur noch "mitgeteilt"
    Da man damals der Auffassung war , dass bereits die Androhung rechtsmittelfäig ist , hat die Praxis die Androhung zugestellt.
    Da die o.g. "Mitteilung" des Zwangsgeldes regelmäßig mit einer Fristsetzung zur Erfüllung einer Auflage verbunden ist , könnte man eine Bekanntgabe ( nicht nur Zustellung ! ) über § 15 I FamFG rechtfertigen.
    Und so machen wir das hier im Hause auch.;)

  • Eine Androhung wie beim alten Zwangsgeld nach § 33 FGG gibts nicht mehr. Hier wird die bevorstehende Zwangsgeldfestsetzung nur noch "mitgeteilt"
    Da man damals der Auffassung war , dass bereits die Androhung rechtsmittelfäig ist , hat die Praxis die Androhung zugestellt.
    Da die o.g. "Mitteilung" des Zwangsgeldes regelmäßig mit einer Fristsetzung zur Erfüllung einer Auflage verbunden ist , könnte man eine Bekanntgabe ( nicht nur Zustellung ! ) über § 15 I FamFG rechtfertigen.
    Und so machen wir das hier im Hause auch.;)


    :daumenrau

    Richtig, eine Androhung eines Zwangsgeldes ist seit Inkrafttreten des FamFG nicht mehr vorgesehen.

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