Ich bin neu in der Geschäftsstelle der Insolvenzabteilung und bin mir unsicher, wie ich mit der Verfügung des RPfl, dass das Schlussverzeichnis nebst Prüfvermerk niedergelegt werden soll, umgehen muss, wenn aus dem Schlussbericht und dem Prüfvermerk hervorgeht, dass eine Schlussrechnung entbehrlich ist, da weder Einnahmen noch Ausgaben vorliegen.
Ist in einem solchen Fall denn eine Niederlegung trotzdem notwendig?