Habe folgenden Fall und hoffe, dass mir die Profis weiterhelfen können, es geht um die Frage, welche Gerichtskosten bei Einlegung der
Beschwerde entstehen:
Bei einem Grundstückskaufvertrag steht auf Verkäuferseite eine Erbengemeinschaft, von der ein Mitglied "abwesend" ist, wir hatten deshalb eine Abwesenheitspflegschaft beantragt. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Nun sollen wir gegen den Ablehnungsbeschluß Beschwerde einlegen und ich möchte wissen, welche Gerichtskosten anfallen. Ich habe nachgelesen, bin aber nicht sicher, ob die Gebühr nach Nr. 1912 oder Nr. 1923 FamGKG anfällt und wäre für Hilfe dankbar!