Hallo alle zusammen,
ich hoffe Ihr könnt mir weiterhielfen: Sind Postexpresskosten zur Zustellung des Originalantrages einer einstweiligen Verfügung (im Wettbewerbsrecht) an Gericht erstattungsfähig? Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ging vorab bei Gericht per Fax ein.
Der Anwalt machte in seinem KFA Postexpresskosten geltend.
Sind diese (aufgrund der Eilbedürftigkeit) erstattungsfähig?
Angemerkt werden muss noch , dass die Partei (eine AG), mit Sitz am Prozessort durch einen auswärtigen Rechtsanwalt vertreten wird. Spielt dies eine Rolle? (Stichwort Rechtsabteilung)
Vielen Dank schonmal und viele Grüße