Gebührenerhöhung wie berechnen?

  • Hallo,
    folgender Fall
    gegen Bekl. zu 1) und 2) wurde MB in Höhe von 20.000 erlassen. Es folgt Widerspruch. Daraufhin weren 12.000,00 EUR für erledigt erklärt und bezüglich der verbleibenden 8.000 EUR die KLage gegen die Bekl. zu 3) - haftend als GS mit den Bekl. zu 1) und zu 2) erweitert.
    Jetzt mein Problem: wie berechne ich die VG?
    Laut Gerold/Schmidt (RVG 22. Aufl. Rn 234 zu Nr. 1008 VV-RVG): 1,3 aus 20.000 EUR + 0,3 Erhöhung aus 12.000,00 EUR + 0,6 Erhöhung aus 8.000 EUR = 1450,00 EUR.
    Die Beklagte hat beantragt: 1,3 VG + 0,6 Erhöhung alles aus 20.000 EUR = 1429,80 EUR.
    ok, der beantragte Wert ist geringer, aber was ist jetzt richtig, da die Kostenquote aufwendig ist und ich die Kosten, die auf die einzelnen Beklagten entfallen, berechnen muss.


  • Laut Gerold/Schmidt (RVG 22. Aufl. Rn 234 zu Nr. 1008 VV-RVG): 1,3 aus 20.000 EUR + 0,3 Erhöhung aus 12.000,00 EUR + 0,6 Erhöhung aus 8.000 EUR = 1450,00 EUR.

    Ich habe Gerold/Schmidt leider nicht vorliegen, aber beim Überfliegen kommt mir diese Berechnung etwas "komisch" vor. Insgesamt 0,9 Erhöhung bei (nur) 3 Parteien im streitigen Verfahren? :gruebel:

    Auch wenn ein Beamter schnell und unbürokratisch handelt, kann eine amtliche Tätigkeit vorliegen.
    (LG Bielefeld, Urteil vom 28. Januar 2003 – 2 O 634/02 –, juris)

    Ein Narr ist viel bemüht; des Weisen ganzes Tun,
    Das zehnmal edeler, ist Lieben, Schauen, Ruhn.
    Angelus Silesius (1624 - 1677)


  • Laut Gerold/Schmidt (RVG 22. Aufl. Rn 234 zu Nr. 1008 VV-RVG): 1,3 aus 20.000 EUR + 0,3 Erhöhung aus 12.000,00 EUR + 0,6 Erhöhung aus 8.000 EUR = 1450,00 EUR.

    Ich habe Gerold/Schmidt leider nicht vorliegen, aber beim Überfliegen kommt mir diese Berechnung etwas "komisch" vor. Insgesamt 0,9 Erhöhung bei (nur) 3 Parteien im streitigen Verfahren? :gruebel:


    Naja, also zunächst wurden 2 Beklagte über 12.000 EUR vertreten und dann 3 Beklagte aus 8.000 EUR (die 8.000 EUR sind aber nicht in den 12.000 EUR enthalten, so dass sich der SW auch aus der Addition der beiden SW ergibt.

  • Eine Nachfrage:

    Woher kommen denn die 0,3 Erhöhung aus 12.000,- Euro?

    Wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden habe, dann ist doch folgendes geschehen:

    Mahnbescheid über 20.000,- Euro gegen B 1 und B 2.
    Widerspruch
    Abgabe ans LG (also im Umfang von 20.000,- Euro)
    Teilerledigterklärung über 12.000,- Euro und über den Rest Klageerweiterung auch gegen B 3


    Dann müsste sich doch folgendes ergeben:
    1,3 plus 0,3 Erhöhung aus 20.000,- Euro
    sowie weitere 0,3 Erhöhung aus 8.000,- Euro?


    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • :troest:

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