Mutter der Betroffenen hat insgesamt 4 Kinder.
Mutter verstirbt und hat 2002 einen Erbverzichtsvertrag mit allen Kindern geschlossen. Ein Erbschein über gesetzliche Erbfolge (alle Kinder zu gleichen Teilen) wird erlassen. Durch den Verzichtsvertrag soll das Hausgrundstück im Wege des Vermöchtnisses, was ohne Zweifel den Hauptteil des Vermögens ausmacht auf den einen Sohn in der Erbengemeinschaft fallen. Jetzt wird nach dem Tod ein Vertrag zur Erfüllung dieses Vermächtnisses geschlossen. An diesem wirkt die Betreuerin (kein Vertretungsausschluss) mit.
Besteht irgendeine Genehmigungspflicht oder Vertragsschluss frei, da in Erfüllung einer schuldrechtlichen Verpflichtung?