Hallo,
mein Erblasser ist noch in einer Erbengemeinschaft im Grundbuch eingetragen, das Grundstück soll nun an die Stadt verkauft werden. Der Erblasser hat zuletzt in Israel gelebt, es gibt wohl schon einen Erbschein in amerikanischer und hebräischer Sprache. Nun wird noch ein deutscher Erbschein nach deutschem Recht benötigt, damit ein Erbteilsübertragungsvertrag gemacht werden kann.
Die Verwandten leben in Israel und nun bittet die Stadt darum, den Erbscheinsantrag für die Erben stellen zu dürfen. Mit einer notariellen Vollmacht müsste das doch gehen, oder?
Personenstandsurkunden brauche ich ja trotzdem in deutscher Sprache, oder?
Wende ich dann deutsches Erbrecht an? Einen Fremdrechtserbschein gibt es ja nicht mehr. Ist für die Erteilung des Erbscheins dann der Richter zuständig?
Danke schon mal für eure Hilfe!!