Guten Morgen,
ich habe eine Frage zu § 1930 BGB.
Die Verwandten der verschiedenen Ordnungen unterscheiden nicht zwischen Verwandten mütterlicherseits und väterlicherseits?
Ich habe eine ledige und kinderlose Erblasserin, deren Vater und Großvater jeweils Einzelkinder waren und bereits verstorben sind. Auf der väterlichen Seite habe ich also nur Erben der vierten Ordnung.
Auf der mütterlichen Seite habe ich Erben der dritten Ordnung.
Diese verdrängen also die Vaterseite komplett und es erben nur die Verwandten der 3. Ordnung mütterlicherseits?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
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