Satzungsneufassung: Vorgelegte Satzung weicht angeblich vom gefassten Beschluss ab

  • Hallo Vereinsrechtler!
    Ich hab am 17.03.2015 die Neufassung der Satzung für einen Verein eingetragen (aufgrund des Beschlusses der MV vom 21.11.2014). Das Sitzungsprotokoll enthält Angaben zur Vorstellung der neuen Satzung (ohne inhaltliche Details) und das Abstimmungsergebnis für die neue Fassung, bezüglich derer auf die Anlage (= Kopie der neugefassten Satzung) verwiesen wird. So weit, so gut.
    Nun geht eine Anmeldung für die Eintragung einer "berichtigten" Neufassung der Satzung ein. Grundlage für die Satzungsänderung ist ein Nachtragsvermerk vom 4.10.16 zum Protokoll der MV vom 21.11.14, unterschrieben vom damaligen Versammlungsleiter und Protokollführer, in dem erklärt wird, dass der Protokollführer angeblich in der vorgelegten Fassung den Satz 4 in § 2 vergessen habe. Der Beschluss der MV sei mit diesem Satz 4 gefasst worden. Er sei nur in der Fassung für das Gericht vergessen worden. Dieser Satz 4 lautet: Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es geht also um die Anerkennung der Gemeinnützigkeit beim FA.
    Ich soll nun den Eintrag vom 17.03.15 berichtigen, am liebsten noch rückwirkend.

    Ich bin der Meinung, dass ich diese neuerliche Änderung der Satzung nur aufgrund eines (neuen) Beschlusses der MV eintragen kann. Es ist absolut unglaubwürdig, dass ausgerechnet die fürs Gericht ausgedruckte Satzung nur einen einzigen Satz nicht enthält. Ich bin der Meinung, dass die Satzung so, wie dem Gericht vorgelegt, beschlossen wurde, also ohne den Zusatz, den das Finanzamt haben will. Die wollen mir doch nicht weißmachen, dass Sie unterschiedliche Fassungen auf dem PC haben! Wie wäre sonst dem Verein 1,5 Jahre später aufgefallen, dass die Satzung in der Registerakte diesen Zusatz nicht enthält? Akteneinsicht hatte niemand. Der Fehler ist ja wohl doch eher beim FA aufgefallen, dem diesselbe Version übergeben wurde, weil die Satzung so auf dem PC gespeichert ist. Und auch bereits bei Beschlussfassung am 21,11,2014 so gespeichert war!
    Ich sehe das rechtlich so, dass die Satzung in der Form, wie sie der Anmeldung beigefügt war, ins Register eingetragen ist. Und zwar unabhängig davon, wie sie tatsächlich beschlossen worden ist. Wenn der Wortlaut der Satzung nicht im Beschluss steht, kann niemand nachprüfen, ob die vorgelegte Fassung den Beschlüssen entspricht. Fakt ist, sie ist eingetragen. Wenn etwas geändert werden soll, dann auf der Grundlage eines neuen Beschlusses der MV und nach erneuter Anmeldung. Den "Berichtigungsantrag" würde ich zurückweisen wollen.
    Wie seht ihr das?

  • Zum Besch ...:
    Wir werden hier ständig besch..., darüber solltest du dich nicht ärgern. Ich versuche auch, mich nur noch zu wundern. Immer wieder werden mir Einladungen zu Mitgliederversammlungen nachgereicht, in denen - oh Wunder - nun doch die geplante Satzungsänderung angekündigt war. Die zuerst eingereichte Einladung war nur ein Entwurf, der - ich schwöre! - versehentlich eingereicht wurde und den die Mitglieder so nie erhalten haben. :wechlach:

    Du würdest ja gar nicht viel eintragen: Der Beschluss ist der gleiche, nur die Blattzahl, wo sich das Protokoll in der VR-Akte befindet - so ihr noch eine Akte habt.

    Wahrscheinlich haben die Vorstandsmitglieder damals bei der Vorbereitung der Sitzung den Satz vergessen aufzunehmen.
    Du hast formal und inhaltlich komplett recht, aber sieh mal die praktische Seite:
    Die Vereine haben es eh nicht leicht mit den ständigen Änderungsforderungen des Finanzamts.
    Es tut definitiv niemandem weh, wenn du das jetzt änderst, niemand wird sich beschweren, das FinA ist zufrieden.
    Selbstverständlich würde ich es nicht so handhaben, wenn es um eine andere Änderung ginge. Aber ich finde, die Vorstände kann man ruhig mal ein bisschen unterstützen, wenn es um diesen Formalismus geht.

  • Dein praktischer Einwand ist nicht von der Hand zu weisen. Ich finde, das ist sowieso einer der ganz großen Pferdefüße im Vereinsregisterrecht: Die Vereine sollen möglichst machen dürfen, was sie wollen, aber andererseits gängelt man sie mit kniebohrerischen Formalitäten. Ich habe auch erst gedacht: Na gut, dann berichtige ich eben; aber dann saß ich vor dem Registerblatt und fragte mich, wie zum Geier trage ich das denn ein!!. Wir geben hier die Blätter in Spalte 5 generell nicht an. So gesehen ist der jetzige Eintrag richtig (= Die MV v. 21.11.14 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.). Was nicht stimmt, ist die in der Akte befindliche Satzung. Nur wenn ich jetzt nichts eintrage, glaubt das FA dem Verein nicht, dass er die Satzung berichtigt hat. Darum fände ich es einfacher, darauf zu bestehen, dass der Verein die Änderung noch mal "ordentlich" macht. Dann hätte ich auch das Problem der eventuellen "Rückwirkung" nicht. Würde ich eine "Berichtigung", "Klarstellung" -wie auch immer- eintragen, hieße das, dass der Verein bereits seit 1,5 Jahren die Voraussetzung für die Gemeinnützigkeit erfüllt. Wird eine Satzungsänderung eingetragen, gilt die erst mit der Eintragung in ?? Monaten. :confused:

  • Dann kannst du eigentlich gar nichts eintragen. Die Eintragung selbst kannst du nicht ändern, der Beschluss ist immer noch der gleiche, nur das Protokoll ist ein anderes.
    Du hat nur zwei voneinander abweichende Beschlüsse in den Akten. So selten ist das nicht, deshalb tragen wir die Blattzahlen des maßgeblichen Beschlusses ein. Kannst du vielleicht eine Fallnummer nachtragen oder irgendeinen sachdienlichen Verweis auf das maßgebliche Beschlussprotokoll? Sonst teile dem Verein nur mit, dass du das Protokoll anstelle des bisherigen zu den Akten genommen hast, mehr kannst du nicht tun.

  • Ich habe es gerade ausprobiert: Über "sonstige Rechtsverhältnisse - Freitext" habe ich folgenden Hinweis eingetragen:
    Nachtragsvermerk zur Mitgliederversammllung vom 21.11.2014: Die dem Protokoll beigefügte, zur Akte eingereichte Satzung wurde - dem Wortlaut des Beschlusses vom 21.11.2014 folgend - vom Verein berichtigt; der vergessene Satz 4 wurde in § 2 eingefügt.
    Diesen Eintrag druckt regisstar dann auch im aktuellen Ausdruck ab.
    So werde ich es wohl machen.

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