Qualifikation für Nachlassverwalter

  • Ich habe eine Frage an die Gemeinde: Welche Qualifikationen sind denn für einen Nachlassverwalter/ -pfleger gewünscht, oder werden erwartet?

  • Die gleiche Qualifikation wie bei Nachlasspflegern...es gibt keine "starren Regeln", außer dass der Bestellte nicht minderjährig sein darf, geschäftsfähig sein muss und in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben sollte. Eine Berufshaftpflichtversicherung für die Tätigkeit sollte m.E. auch vorhanden sein. Nicht aber wie bei Anwälten, deren Versicherung zwar offiziell auch für solche Pflegschaften gilt, aber in den Ausschlussgründen dann fast alles wieder gekappt wird.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Danke schon mal, aber das ist ja auch der Grund für meine Frage hier, da es keine starren Regeln gibt, was denn so erwartet oder gerne gesehen wird bei Gericht.

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