Hallo
Ich stehe gerade voll auf dem Schlauch!
Der Betreuer will für das Auto des Betreuten verkaufen. Kaufpreis ca. 3.900,00 €.
Für den Kaufvertrag braucht er keine Genehmigung - ist mir klar.
Aber für die Annahme des Geldes, also des Kaufpreises?
Greift hier §1813 Abs. 1 Nr. 2 nicht? Und warum nicht?
In der Kommentierung finde ich nur Informationen über Kontoabhebungen über 3.000,00 €. Warum?
Viele liebe Grüße!
Teetässchen93