Güterstand 1941 in Österreich

  • Habe irgendwie gar nichts finden können, hoffe jemand weiß etwas:

    Der Erblasser ist 1981 verstorben (deutscher Staatsangehöriger, letzter Wohnsitz Deutschland), er war verheiratet und hatte 3 Kinder.

    Die Eheschließung erfolgte 1941 in Österreich, Ehemann Deutscher, Ehefrau (bis dahin) Österreicherin. Zu diesem ZP gehörte Österreich zum deutschen Reich. Die Eheleute sind 1946 nach Deutschland gezogen. Galt zz. der Eheschließung deutscher Güterstand (der daher später in Zugewinngemeinschaft umgewandelt wurde) oder was sonst?

    Kann mir jemand helfen?

  • Ich lese gerade einen Aufsatz in der NJW 39/2015 auf der Seite 2858 über die Entwicklung des Erbrecht. Da ist unter VIII eine kurze Bemerkung zum IPR bei Anwendung ausländischen Rechts und güterrechtlicher Ausgleich. Vielleicht hilft es was, da mal rein zu lesen und die Fundstellen näher zu prüfen. OLG Düsseldorf und der BGH haben dazu was gesagt.

  • noch ein Hinweis: in der FamRZ 18/2016 Seite 1606 ist auch ein Erbfall mit Auslandsbezug, der vielleicht auch einen Teil zur Lösung des Problems leisten könnte.

  • Da die Ehe vor dem 01.04.1953 geschlossen wurde, blieb es für den Güterstand bei der Maßgeblichkeit des Heimatrechts des Ehemannes im Zeitpunkt der Eheschließung (Art. 220 Abs. 3 S. 6 EGBGB, Art. 15 Abs. 1 EGBGB a.F.; vgl. Palandt/Thorn Art. 15 EGBGB Rn. 6). Damit dürfte der seinerzeitige gesetzliche deutsche Güterstand gegolten haben, der dann später in den "neuen" Güterstand der Zugewinngemeinschaft übergeleitet wurde.

  • Danke! Bestätigt mein Gefühl:).
    Diese - deutschen - Gesetze/Folgen kenne ich, war mir aber nicht sicher, ob das im österreichischen Gebiet des deutschen Reiches uneingeschränkt galt, oder ob da u.U. noch österreichische oder Sondervorschriften galten. Im Ferid-Firsching (bei Deutschland) standen zwar einige Hinweise für diesen Zeitraum bez. Österreich und die Protektorate Böhmen und Mähren, aber nichts Konkretes für den Güterstand.

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