Habe irgendwie gar nichts finden können, hoffe jemand weiß etwas:
Der Erblasser ist 1981 verstorben (deutscher Staatsangehöriger, letzter Wohnsitz Deutschland), er war verheiratet und hatte 3 Kinder.
Die Eheschließung erfolgte 1941 in Österreich, Ehemann Deutscher, Ehefrau (bis dahin) Österreicherin. Zu diesem ZP gehörte Österreich zum deutschen Reich. Die Eheleute sind 1946 nach Deutschland gezogen. Galt zz. der Eheschließung deutscher Güterstand (der daher später in Zugewinngemeinschaft umgewandelt wurde) oder was sonst?
Kann mir jemand helfen?