Habe im Moment nur komische Sachen, hoffe aber, dass diese Frage für die Experten ein Leichtes ist:
Ein Sachbearbeiter des Kreditinstituts ### beantragt einen Erbschein nach § 792 ZPO und legt folgende Vollmacht vor:
Generalvollmacht
Hiermit bevollmächtigen wir unseren Mitarbeiter ###
1. für die #### in deren Namen in zivilgerichtlichen Rechtsstreitigkeiten aller Art vor allen Amtsgerichten der Bundesrepublik Deutschland sämtliche erforderlichen Erklärungen abzugeben und entgegen zu nehmen.
2. die ### in Zwangsversteigerungsverfahren ..... zu vertreten....
3. die ### in Insolvenzverfahren ..... zu vertreten....
4. Diese Vollmacht ist unbefristet und gilt bis zum jederzeit möglichen Widerruf durch die ###.
Ist das Erbscheinsverfahren ein zivilgerichtlicher Rechtsstreit? Hätte ich spontan verneint.
Will nicht kleinlicher als nötig sein, möchte aber auch nicht, dass das Verfahren u.U. an einem Formmangel scheitert....
Im Vorgespräch hatte ich dem Sachbearbeiter gesagt, dass ich die Vollmacht für nicht ausreichend halte, er wollte sich eine Einzelvollmacht besorgen. Jetzt liegt mir der Antrag aber doch (nur) mit der obigen Generalvollmacht vor mit der Bitte um Hinweis, falls diese nicht ausreichen sollte.
Danke für alle Hinweise/Tipps:)