Mir hat heute telefonisch ein Notar mitgeteilt, dass sich der Gegenstand bei eine KG geändert hat und er nun nicht wisse, ob er diesbezüglich etwas zu veranlassen hat.
Diesbezüglich konnte ich ihm nur sagen, dass der Gegenstand zwar nicht ins Register eintragen wird, aber eine Veröffentlichung des Gegenstandes erfolgt.
Ich bin der Meinung, dass ich keine explizite formgebundene Anmeldung benötige, sondern lediglich eine entsprechende elektronisch übersandte Mitteilung. Wenn mir die vorliegt, würde ich einfach nur eine entsprechende Veröffentlichung machen.
Ich weiß allerdings nicht, ob mir eine entsprechende Mitteilung überhaupt eingereicht werden muss (es besteht ja keine Anmeldepflicht) und ob die Mitteilung einfach durch ein Schreiben des Notars zu erfolgen hat, oder ob ich eine entsprechende schriftliche Mitteilung von dem phG und/oder Kommanditisten, welche durch den Notar elektronisch übersandt wird, benötige.
Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen.
Wie handhabt Ihr das bzw. habt Ihr Fundstellen dazu?