Inhalt der öffentlichen Aufforderung

  • Was genau gehört in die öffentliche Aufforderung? Reichen die Daten, die ForumSTAR hergibt?
    Wenn ich also z. B. einen evtl. weiteren Miterben habe, der aber im Krieg verschollen ist und nun keiner weiß, ob er Kinder hinterlassen hat und/oder selbst noch lebt, muss ich diesen Sachverhalt dann so in die Aufforderung aufnehmen oder reicht der vorgegebene Text?
    Oder wenn jemand in Amerika verstorben ist und keiner weiß, ob Abkömmlinge vorhanden sind, ist diese Person dann namentlich zu erwähnen, etc.
    Mir wäre es ja am liebsten so wenig wie möglich aufzunehmen.
    Vielen Dank für Eure Hilfe

  • Ich weiß nicht, wie die vorgegebenen Texte lauten und kann deshalb nichts zu ihnen sagen. Die öffentliche Aufforderung sollte aber kein Feigenblatt sein, um mögliche Miterben loszuwerden, deshalb solltest du dich nicht daran orientieren, möglichst wenig zu schreiben. Du solltest den SV und die gesuchten Personen vielmehr so genau wie nötig beschreiben, damit auch eine realistische Chance besteht, dass sich der tangierte Personenkreis angesprochen und "wiedererkennen" kann.

    Der Hinweis auf die Veröffentlichungen im Bundesanzeiger ist gut, da solltest du etwas herumstöbern.

    Einmal editiert, zuletzt von Alterfalter (9. Dezember 2016 um 11:54) aus folgendem Grund: Schreibfehler

  • Ich habe folgendes Simili gefunden:

    "Am … verstarb ...

    Als gesetzlicher Erbe kommt in Betracht: xxx, geboren am ….1906 in ….

    An die Stelle eines vorverstorbenen Erben treten gegebenenfalls dessenAbkömmlinge.

    Die in Betracht kommenden gesetzlichen Erben werden aufgefordert, sichunter genauer Darlegung des Verwandtschaftsverhältnisses binnen 6 Wochen abVeröffentlichung beim Amtsgericht - Nachlassgericht zu melden.Anderenfalls wird der Erbschein ohne Berücksichtigung ihrer Erbrechte erteilt."

    Der Nachlasspfleger hatte diesen ermittelt. Die noch lebenden Verwandten hatten keine weiteren Informationen über diesen. Wenn man mehr Informationen wie frühere Wohnorte hat, kann man diese auch angeben.

    Realistischer Weise sollte man jedoch bedenken, dass sowieso niemand den Bundesanzeiger liest. Und dass die öffentliche Aufforderung letztlich nur eine Formalität ist.

  • Realistischer Weise sollte man jedoch bedenken, dass sowieso niemand den Bundesanzeiger liest.


    Das ist nicht richtig. Der Bundesanzeiger wird nicht nur gelesen, sondern sogar professionell ausgewertet.

    Seit es den Bundesanzeiger in elektronischer Form gibt, wird er tatsächlich auch von Privaten durchforstet. Hier haben sich tatsächlich auf Grund des Eintrags im elekt. Bundesanzeiger schon auswärtige Privatpersonen gemeldet, die meinten mit dem Verblichenen verwandt zu sein. Ich gebe so viel wie mir aus den Akten bekannt ist an. Also auch wo sich die betreffende Person vermutlich zuletzt aufgehalten hat oder bei verschiedenen Schreibweisen alle mir bekannten Varianten. Es soll ja kein Feigenblatt sein, sondern einem möglichen Erben eine reale Chance geben. Und von den Kosten her ist es auch kein Problem, etwas ausführlichere Angaben zu machen.

  • Vielen Dank für die Antworten.
    Konkret habe ich eine Tante meines Erblassers, die in New York verstorben ist ca. 1990 und niemand genau weiß, ob sie Kinder hatte, auch weiß niemand genau wo in NY sie verstorben ist. Soll ich also den Namen, das ungefähre Sterbedatum und den Ort veröffentlichen?
    Weiter habe ich noch Kinder vom Onkel des Erblassers, die im Krieg gefallen sind und man davon ausgeht (aber nicht sicher weiß), dass sie Kinder hatten und es auch keinen Sterbenachweis gibt sondern nur eine Gedenktafel in dem Ort, wo sie gelebt haben. Auch hier dann also Namen, Krieg...?

  • Mal eine andere Idee (auch wenn es nicht zur Frage der Veröffentlichung gehört):

    Hast du den Namen dieser Tante und das Geburtsdatum und "New York" mal bei Google eingegeben ? In den USA gibt es keine Meldepflicht für "Lebende" - aber interessanterweise sind die Grabstellen registriert. Ich habe so mal im Rahmen einer Überprüfung nach § 351 FamFG einen Sterbefall ausfindig gemacht.
    Man muss ein bisschen herumprobieren, bis man was findet.

    Fällt mir nur gerade so ein ... vielleicht findest du so noch etwas mehr heraus, was dir weiterhilft.

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