Hallo,
ich brauche mal eure Hilfe.
Ich habe einen potentiellen Erben F, dieser wurde mit gerichtlichem Schreiben vom 09.02.16 über sein Recht zur Ausschlagung belehrt. Es wurde nur ein einfacher Brief geschickt, keine Rückpost, aber halt auch kein Zustellnachweis.
Am 12.09.16 ging die Ausschlagungserklärung von F (beim Notar abgegeben) beim AG ein. In dieser behauptet F, dass er erst am 02.08.16 durch den Vergütungsfestsetzungsbeschluss des Nachlasspflegers offiziell vom Tod des Erblassers erfahren habe.
Am 24.08.16 habe er dann durch ein weiteres gerichtliches Schreiben erfahren, dass er als Erbe in Betracht kommt (dies war die Anhörung zum Erbscheinsantrag eines Miterbens).
Nach Durchsicht der Nachlassakte ist mir aber eine Telefonnotiz der Geschäftsstelle in die Hände gefallen, die besagt das F am 11.07.16 angerufen hat (seine Handy Nr. wurde auch notiert) und da hat er gefragt, wie er denn ausschlagen kann und das er sich rechtlichen Rat holen möchte. D.h. er wusste ja spätestens am 11.07.16 auf jeden Fall von seiner Erbenstellung.
Wie behandel ich denn jetzt die Anfechtung? Ich habe den Notar, bzw. F schon gebeten zu diesen "Ungereimtheiten" Stellung zu nehmen. F meldet sich nicht bei mir und auch beim Notar nicht mehr.
Es wäre für alle besser, wenn F kein Erbe werden würde, aber danach geht es ja nicht.
Würdet ihr die Anfechtungserklärung durchgehen lassen und die Ausschlagung als wirksam ansehen? Unter welcher Begründung? Oder würdet ihr den Standpunkt vertreten, dass F Erbe ist?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.
Grüße aus dem Norden.