Alles anzeigenÜbertreiben wir es nicht hin und wieder mit dem Datenschutz?
Man kann es mit dem Datenschutz nicht übertreiben...Ich hoffe, dass ist Ironie!
Nein. Und deine Reaktion darauf erschüttert mich ehrlich gesagt ein wenig...
...
Tja, aber das ist nun einmal meine Reaktion. Aber bei der Gelegenheit weise ich nochmal darauf hin: Es geht hier nicht um Weitergabe von Daten an Außenstehende, sondern innerhalb des Gerichts! Wir unterliegen alle derselben Verschwiegenheitspflicht. Wenn ein Kollege einer anderen Abteilung z. B. meine Nachlassakte anfordert, gehe ich grds. davon aus, dass er dafür seine dienstlichen Gründe hat und die Akte nur aus eben diesen einsieht (Rechtsgedanke aus § 29 III GBO oder § 7 S. 2 JBeitrO). Wenn wir uns schon insoweit untereinander misstrauen, können wir uns begraben lassen. Deshalb wirkt diese ganze Diskussion auf mich ziemlich albern. Daher verabschiede ich mich aus ihr mit dem Schlusswort:
Lasst die Kirche im Dorf!