Hallo,
ich habe einen Antrag auf Kostenfestsetzung nach § 104 ZPO iHv 500 € vorliegen. Der Antragsteller gibt an, dass ein Betrag v. 200 € bereits bezahlt ist.
Doofe Frage:
Wie tenoriere ich nun?
"Die zu erstattenden Kosten werden auf 500 Euro abzüglich eines bereits gezahlten Betrages von 200 Euro festgesetzt."
oder
Setze ich einfach die verbleibenden 300 € fest und schreibe lediglich in der Begründung, dass 500 Euro abzgl. 200 Euro...
MüKo sagt nur, dass die Zahlungen von den zu erstattenden Kosten abzusetzen sind... aber irgendwie haperts mir an der Umsetzung