Nachtragsverteilung ja oder nein

  • Hallo,

    ich habe mal wieder einen Fall, bei dem ich unschlüssig bin, wie ich am besten weiter verfahre. Ich habe ein IN-Verfahren aus 2002 (GmbH). Verfahren wurde 2012 nach § 207 InsO eingestellt. 2013 kam es zu einer geringen Quotenzahlung aus einem Verfahren, in dem die GmbH offensichtlich eine Forderung angemeldet hatte. Da der Betrag winzig war, habe ich dem ehemaligen Verwalter gestattet ihn auf seine Auslagen zu entnehmen. So weit so schön. Jetzt kommt im September 2016 der Verwalter erneut um die Ecke gebogen, dieses mal mit einer Quotenzahlung von 300,- €. Gleichzeitig bittet der Verwalter um Mitteilung der Massegläubiger. Daraufhin habe ich den Verwalter angeschrieben, welche der Masseforderungen denn bereits verjährt seien und ihn außerdem gebeten mitzuteilen, wo denn noch alles Forderungen in anderen Verfahren angemeldet wurden. Zudem hatte ich überlegt, auch hier wieder den Weg über Entnahme auf die Auslagen zu gehen, die seinerzeit nicht voll gedeckt waren. Nun ergibt sich das Problem, dass der Verwalter keine Unterlagen mehr bezüglich dieser Insolvenz hat (hat die Kanzlei gewechselt, nachdem die vorherige in Insolvenz gegangen ist). Er weiß nicht mehr, ob eventuell Masseforderungen verjährt sein könnten. Außerdem möchte er jetzt den Betrag auf die Auslagen entnehmen, weil er seinerzeit Nachfestsetzung beantragt hatte, jedoch nur einen Teilbetrag darauf erhalten hat. Das ist nun wiederum zwar grundsätzlich richtig. Aber er hatte seinen damaligen Antrag auf den damals vorhandenen Massebestand beschränkt ( die tatsächlichen Auslagen wären natürlich höher gewesen). Meines Erachtens kann er daher nichts mehr aus dieser Auslagenfestsetzung ziehen. Außerdem bin ich genervt, weil er keine Unterlagen mehr hat. Wie kann das sein? Es gibt doch auch für Verwalter Aufbewahrungsfristen. Wer weiß, wo noch alles Anmeldungen schlummern. Ich hab das Verfahren damals nicht geprüft, es lässt sich auch aus der Akte nicht mehr nachvollziehen, ob noch von irgendwoher was zu erwarten ist. Was würdet ihr machen? Ich weiß, es geht ein bisschen ums Prinzip, aber mich ärgert diese Haltung des Verwalters :mad:

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Wenn die Auslagen jetzt gedeckt sind, könnte ja auf die Vergütung gezahlt werden, dann wäre man das Problem mit den Massegläubigern erst einmal los.

    Da im Rahmen der Schlussrechnung die Höhe der Beträge und die Anzahl der Massegläubiger belegt ist, kannst Du ihm ja eine Kopie des Aktenteils zukommen lassen :teufel:

    Falls dies alles nicht fruchtet, kann man ja, auf Rücksicht in Bezug auf die Gläubiger, auf die NTV verzichten. Bei 300 EUR macht eine Verteilung, auch unter Berücksichtigung von § 6 InsVV keinen rechten Sinn.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Ich muss mich korrigieren, es ist zwar eine Einstellung nach § 207 InsO erfolgt, tatsächlich war es aber eine Einstellung nach § 211 InsO. Deshalb scheidet eine Entnahme auf die Vergütung leider aus.
    Kopie der Massegläubigerliste habe ich schon übersandt. Er kommt mir jetzt damit, dass die notwendigen Unterlagen nur mir hohem Aufwand beschafft werden könnten. Das ist nun aber eigentlich nicht mein Problem.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Kann man denn nicht anhand der Massegläubigerliste sehen, ob sich eine Verteilung bei 300 € überhaupt lohnt? Er könnte ja auch ne Vergütung beantragen. Und zieht man dann noch diese Kosten ab, bleibt ja garnix (fast nix) übrig.

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Mal anderesherum gefragt. sind noch weitere Ansprüche in die NTV genommen worden ?

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Mal anderesherum gefragt. sind noch weitere Ansprüche in die NTV genommen worden ?

    Bislang nicht. Aber mein Problem ist ja, dass ich nicht weiß, ob nicht in einem halben Jahr die nächste Quotenzahlung aus einem anderen Verfahren kommt. Denn der Verwalter weiß ja auch von nichts...

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Mal anderesherum gefragt. sind noch weitere Ansprüche in die NTV genommen worden ?

    Bislang nicht. Aber mein Problem ist ja, dass ich nicht weiß, ob nicht in einem halben Jahr die nächste Quotenzahlung aus einem anderen Verfahren kommt. Denn der Verwalter weiß ja auch von nichts...

    also war das eine Vorabausschüttung aus dem nachtragsverteilungsteil oder herrscht da völlige Unklarheit ?

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  • Mal anderesherum gefragt. sind noch weitere Ansprüche in die NTV genommen worden ?

    Bislang nicht. Aber mein Problem ist ja, dass ich nicht weiß, ob nicht in einem halben Jahr die nächste Quotenzahlung aus einem anderen Verfahren kommt. Denn der Verwalter weiß ja auch von nichts...

    Also wenn Du nicht mit hellseherischen Fähigkeiten ausgestattet bist, wovon ich jetzt mal ausgehe ;), würde ich den Ist-Zustand betrachten. Heißt: es sind 300 Flocken da und (wahrscheinlich) nicht mehr. Und dann würde ich gucken, lohnt sich eine Verteilung dieser Masse, sprich, wie viele (Masse)Gläubiger habe ich und will der Verwalter vielleicht auch noch Kröten haben. und wenn man jetzt betrachtet, dass ein Treuhänder roundabout 50,00 € pro 5 Gläubiger erhält (das ist immer so ungefähr mein Maßstab), dann kann man ja ne Prognose anstellen. das der Verwalter nun nix mehr weiß und auch nix mehr nachforschen kann, würde ich als gegeben hinnehmen, auch wenn's möglicherweise ärgerlich ist).

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