Hallo,
ich habe eine Nachlasssache übernommen (läuft bereits ein Jahr), in der bisher nur Ausschlagungen vorlagen und kein sicherungsbedürftiger Nachlass vorhanden war.
Als die Sparkasse nach Erben fragte und ich dieser mitteilte, dass Erben nur im Erbscheinsverfahren festgestellt werden und hier nur Ausschlagungen vorliegen, habe ich auch darum gebeten, die Höhe des Guthabens mitzuteilen.
Zurück kam eine Saldomitteilung mit einer kleinen Abrechnung, aus der hervor ging, dass nach dem Versterben von einem der ausschlagenden Kindern weiterhin Überweisungen/Abhebungen vorgenommen wurden.
Als ich um Erklärung bat und mitteilte, dass die Abhebende ebenfalls ausgeschlagen hat und dass sie zur Verfügungen über Nachlassgegenstände nicht berechtigt sei, wurde mir telefonisch mitgeteilt, dass sie eine über den Tode hinaus gehende Vollmacht besitzt.
Die Ausschlagung gehört nicht zu den klassischen Erlöschenstatbeständen hinsichtlich der Vollmacht (§ 168 BGB). Aber hier besteht doch wenn nicht ein Ausschlusstatbestand oder zumindest ein Interessenkonflikt, oder? Die Sparkasse wird ja wohl kaum kontrollieren, dass die Abhebende mit dem Nachlassguthaben (ca. 500 EUR) nicht ihre eigenen Rechnungen begleicht.
Was habe ich für Handlungsoptionen gegenüber der Sparkasse? Ich will vermeiden, dass die Ausschlagende das Geld für eigene Zwecke nutzt.
Ich habe mir erstmal schriftlich antworten und nachweisen lassen, dass hier eine Vollmachtsinhaberin agiert. Dann würde ich prüfen, inwieweit oder auf welcher Grundlage ich Sicherungsmaßnahmen anordnen muss. Wie geht Ihr in solchen Angelegenheiten vor?