Erhöhte Verfahrensgebühr wegen Schwierigkeit?

  • Hallo zusammen,

    ein RA macht für die I. Instanz eine 1,6 Verfahrensgebühr geltend, weil die Angelegenheit "rechtlich schwierig" gewesen sein solle. Es drehte sich um einen Herausgabeanspruch, in dessen Zusammenhang ein Testament auszulegen war. Zwei Aktenbände, zwei Verhandlungstermine, einige vernommene Zeugen.

    Mir erscheint die Sache nicht als so außergewöhnlich/besonders rechtliche schwierig, als dass ich sagen würde, eine erhöhte Verfahrensgebühr wäre gerechtfertigt. Die Gegenpartei sieht's (selbstredend) genauso. Allerdings störe ich mich noch an etwas anderem: Woher nimmt der RA die Grundlage, dass es so etwas wie eine 1,6 Verfahrensgebühr für rechtlich schwierige Verfahren gibt? Das RVG und der Gerold/Schmidt schweigen sich dazu m. E. aus.

    Hatte von euch schon einmal jemand so etwas? Falls es doch möglich ist: An welchen Kriterien mache ich fest, ob eine Sache "rechtlich schwierig" ist?

    Danke schonmal :daumenrau

  • Hab gerade noch mal das VV durchsucht... Offenbar will er auf KV Nr. 1010 hinaus. Allerdings zielt der ja auf mindestens drei Beweisaufnahmetermine ab, dürfte also hier eigentlich nicht passen ... ?

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