Allgemeines zur Insolvenz - Schlussverteilung -

  • Hallöchen, ich hab da mal eine Frage:

    In einem InsoVerfahren einer GmbH wurde Schlusstermin (2014) angesetzt. Wir, ein Zweckverband, hatte seinerzeit (2001) form- und fristgerecht die Forderung angemeldet. Was passiert nach dem Schlusstermin? Der Akte sind keinerlei Informationen über den Ausgang des Verfahrens zu entnehmen. Ich habe die Sache erst vor kurzem übernommen und muss mich in die Insolvenz erst noch einfuchsen. Lediglich ist der Akte zu entnehmen, dass die zu berücksichtigenden Forderungen ca. 2.000.000,00 € betragen und Insolvenzmasse 80.000,00 €. Ich verstehe schon, dass wir davon sicherlich nichts abbekommen (dann hätten wir es ja sicherlich schon längst), aber ich frage mich, warum wir als Gläubiger, dieses Schlussverzeichnis nicht erhalten haben?! Können wir davon eine Kopie beim Insolvenzverwalter beantragen? Oder hätte man es seinerzeit auf der Geschäftsstelle beim AG einsehen sollen?

    Ist es nicht so, dass eine GmbH nach Insolvenz aus dem HR gelöscht wird? Diese Firma ist nach wie vor aktuell und eingetragen im HR.

    Bitte klärt mich auf ;)

    BG

  • Das Verfahren endet nicht bereits mit dem Schlusstermin sondern erst mit einem förmlichen Beschluss über die Aufhebung (§ 200 InsO) oder die Einstellung (§§ 207 oder 211 InsO) des Verfahrens. Vom Schlusstermin bis zur Beschlussfassung kann es manchmal schon etwas dauern aber ein Zeitraum von etwa 2 Jahren erscheint mir doch recht lang. Ich würde mal beim Insolvenzgericht nach dem Sachstand des Verfahrens anfragen und um Überlassung einer Kopie des Schlussverzeichnisses bitten.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Das Schlussverzeichnis bekommt Ihr nicht "automatisch", aber ihr hättet es vor dem Schlusstermin einsehen sollen, bzw. bei Gericht eine Kopie anfordern, auch um festzustellen, ob die eigene Forderung richtig aufgenommen ist. Bei einem Zweckverband ist auch erst mal zu klären, ob ihr zur Insolvenztabelle angemeldet habt oder als Massegläubiger. Eine Verteilung erfolgt erst nach dem Schlusstermin (wenn entsprechend ausreichende Masse vorhanden ist). Ihr solltet daher beim Inso-Gericht nachfragen, wie das Verfahren beendet wurde. Verteilungsreihenfolge ist: 1. Verfahrenskosten (Gericht und Verwalter) 2. Masseverbindlichkeiten 3. Insolvenzgläubiger. Bei einer Einstellung nach § 207 InsO hat es schon für 1. nicht ganz gereicht, bei einer Einstellung nach § 211 InsO sind die Kosten gedeckt und die Massegläubiger bekommen eine Quote und bei einer Aufhebung werden 1. und 2. voll bezahlt und die Insolvenzgläubiger bekommen eine Quote.

    Die Löschung der GmbH ist wieder eine ganz andere Sache. Das Registergericht bekommt eine Mitteilung, wenn das Inso-Verfahren beendet ist. Das ist zwar ein guter Anhaltspunkte für eine Löschung von Amts wegen, aber solange die GmbH noch irgendeinen Vermögensgegenstand hat (und sei es ein winziges, wertloses Stück Acker) kann sie im Register nicht gelöscht werden.

    quidquid agis prudenter agas et respice finem. (Was immer Du tust, tue klug und bedenke das Ende.) :akten

  • bei einem Insolvenzverfahren aus dem Jahr 2001 kann es durchaus möglich sein, dass der IV immer noch nach den Gläubigern, bzw. deren Kontenverbindungen fahndet, so dass die Verteilung noch nicht begonnen hat.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Hast Du schon unter http://www.insolvenzbekanntmachungen.de nachgesehen, ob dort noch öffentliche Bekanntmachungen zum Verfahren vorhanden sind?
    Wenn nicht, ist die Verfahrensbeendigung (siehe #2 und #3) schon vor längerer Zeit erfolgt und die Löschfrist bereits abgelaufen.

    Wichtige Entscheidungen fällt man mit Schnick Schnack Schnuck

  • was wurde denn angemeldet, Erschließungskosten? Die kann der IV uU als fdA behandelt haben. Bei nachträglicher Freigabe der Immobilie aus der Masse ist die Nichtaufnahme in das Schlussverzeichnis dann nicht unwahrscheinlich.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

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