Reisekosten Vormund Anhörung BAMF

  • Ich habe hier zwei Fragen eines Vormundes.

    3 von seinen Mündeln (hier wohnhaft) fallen in den Zuständigkeitsbereich eines entfernten BAMF.
    Das dortige BAMF (anderes Bundesland) verlangt wohl 2 Anhörungstermine pro Mündel und das persönliche Erscheinen des Vormundes.

    Jetzt geht es natürlich um die entsprechenden Reisekosten und die Übernahme selbiger.
    Der Vormund befürchtet, dass es im dümmsten Fall 6 Termine geben wird und entsprechend immense Kosten entstehen.

    Wir reden hier von einer einfachen Entfernung von 600 km.

    Frage 1: Wie sieht es mit der Erstattungsfähigkeit aus?
    Frage 2: Gibt es Rechtsprechung, dass das persönliche Erscheinen gefordert werden kann?

  • Wenn der Vormund eine entspr . Ladung des BAMF vorweisen kann , warum braucht man sich da Gedanken um die Erstattungsfähigkeit der Reisekosten machen ?:gruebel:
    Allenfalls einen Vergleich mit den Kosten einer Reise mit öffentlichen Verkehrsmitteln halte ich für erwägenswert.

  • Seitdem im Sommer an der polnischen Grenze ein Ankunftszentrum eröffnet wurde, fahre ich ebenfalls 600 km quer durch die Republik. Da man morgens um 8 am Eingang sein muss und kein Hotel in der Nähe ist, fahre ich mit dem PKW am Vortag an. Dadurch vermeide ich auch den Aufwand, die Fahrkarten für die Mündel finanziert zu bekommen.


    Wann wir an der Reihe sind, ist nicht kalkulierbar. Ob der zweite Termin am Nachmittag, am nächsten Tag oder nach erneuter Vorladung erfolgt, erfährt man erst am Nachmittag, wenn es zu spät für den zweiten Termin wird oder der Übersetzer wegen Erschöpfung abbricht. Deshalb fahre ich frühestens am nächsten Tag zurück.

    In den Terminen wird nicht das kleinste Signal auf eine Bleibeperspektive gesendet.
    Es sind die stressigsten Termine. Tagelang mit einem Jugendlichen dicht zusammen zu sein, der wegen schlechter Bleibeperspektive bisher von Integration weitgehend ausgeschlossen war, ständig zwischen Angst, Wut und Verzweiflung rotiert, das gehört zu meinen Grenzerfahrungen.

  • Vielen Dank für eure Antworten.
    Ich möchte aber noch betonen, dass die Anfrage vom Vormund selbst kam. Auch das Thema "persönliches Erscheinen" und evtl. Rechtsprechung ist nicht auf meinen Mist gewachsen, sondern vermutlich der Hilflosigkeit gegenüber der bevorstehenden Terminflut geschuldet.
    Ich habe vollsten Respekt vor der Arbeit der Vormünder und möchte auf keinen Fall mit ihnen tauschen. Mir reichen da Berichte über z.B. weihnachtliche "Notfallbesuche" in der Psychiatrie oder nächtliche Telefonate wegen vorläufiger Festnahmen völlig aus.
    Keiner soll durch diese Tätigkeit einen Schaden erleiden. Schließlich sind wir auf die freiwillige Arbeit der Vormünder angewiesen.

  • ....Tagegelder .....

    Unsere freiberuflichen Berufsvormünder bekommen von "unserem" Gericht keine Tagegelder sondern Stundenvergütungen. Für jede Übernachtung werden 8 Stunden von der Reisezeit abgezogen, wenn es keine nächtlichen Vorkommnisse gibt. Die Kolleginnen und Kollegen scheinen damit zufrieden zu sein. Mit Gerichten in der Nachbarschaft haben sie teils erhebliche Abrechnungsschwierigkeiten.

    EINIGE DER angestellten Berufsvormünder sind (mit ihren Arbeitgebern) beim Thema "Dienstreisen mit Übernachtung bei Überstunden" unzufrieden.

  • Seit das BAMF personell besser aufgestellt ist, wurde uns vom BAMF angeboten, die Abgabe der Fälle von weiter entfernten Dienststellen an das uns nächstgelegene BAMF zu beantragen. Dies praktizieren wir seit einigen Monaten mit Erfolg. Lange Reisewege sind seitdem nicht mehr angefallen.

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