Ich habe hier zwei Fragen eines Vormundes.
3 von seinen Mündeln (hier wohnhaft) fallen in den Zuständigkeitsbereich eines entfernten BAMF.
Das dortige BAMF (anderes Bundesland) verlangt wohl 2 Anhörungstermine pro Mündel und das persönliche Erscheinen des Vormundes.
Jetzt geht es natürlich um die entsprechenden Reisekosten und die Übernahme selbiger.
Der Vormund befürchtet, dass es im dümmsten Fall 6 Termine geben wird und entsprechend immense Kosten entstehen.
Wir reden hier von einer einfachen Entfernung von 600 km.
Frage 1: Wie sieht es mit der Erstattungsfähigkeit aus?
Frage 2: Gibt es Rechtsprechung, dass das persönliche Erscheinen gefordert werden kann?