Vergleich im laufenden Verfahren?

  • Liebe Mitglieder,
    wir haben folgenden Fall:
    Gegen eine GmbH & Co. KG wurde im Jahre 2008 ein Insolvenzverfahren eröffnet.
    Unsere Forderung wurde allerdings erst im Jahr 2016 angemeldet, da die damalige Forderungsanmeldung den Insolvenzverwalter nicht erreicht hat.
    Nun tritt der Kommanditist der GmbH & Co. KG an uns heran und bietet uns einen Betrag an. Im Gegenzug dazu möchte er das wir auf unsere Forderung im laufenden Verfahren verzichten.
    Einen außergerichtlichen Schuldenvergleich vor Eröffnung des Verfahrens hatten wir öfter, solch einen Fall noch nie.
    Ist dies rechtlich möglich, dass uns ein Dritter in solch einem Verfahren Geld anbietet?
    Gibt es hierfür eine gesetzliche Grundlage?
    Oder kann ich es vergleichen mit einem außergerichtlichen Vergleich?

    Fragen über Fragen...

    Für eure Antworten bedanke ich mich bereits jetzt recht herzlich!
    Viele Grüße

  • ...
    Ist dies rechtlich möglich, dass uns ein Dritter in solch einem Verfahren Geld anbietet?
    Gibt es hierfür eine gesetzliche Grundlage?
    Oder kann ich es vergleichen mit einem außergerichtlichen Vergleich?

    Fragen über Fragen...

    Für eure Antworten bedanke ich mich bereits jetzt recht herzlich!
    Viele Grüße


    Der Dritte bietet nicht im Verfahren, sonder er will Euch außerhalb des Verfahrens abfinden. Ohne weiteres rechtlich möglich. Gesetzliche Grundlage ist die Vertragsfreiheit und ja, es würde sich um einen außergerichtlichen Vergleich handeln, in dem Ihr Euch nur zu einer bestimmten Handlung im Insolvenzverfahren, nämlich der Rücknahme der Anmeldung, verpflichten würdet.

    M.E. wären für Euch nur zwei Dinge zu prüfen: Bekommt Ihr genügend Geld dafür (etwa die mutmaßliche Quote im Insolvenzverfahren, schöner wäre mehr) und besteht die Aussicht, dass Ihr das Geld auch behalten dürft. Letzteres wäre z.B. dann kritisch, wenn der Kommanditist der Alleingesellschafter der Komplementär-GmbH wäre und für diese Bürgschaften ausgelegt hat. Dann könnte folgende Kette drohen: Insolvenz der KG reißt die Komplementär-GmbH mit, diese ihren bürgenden Gesellschafter. Und dessen Insolvenzverwalter ficht dann die Zahlung an Euch an.
    Ist aber bei 8 Jahren Laufzeit des bisherigen Insolvenzverfahrens nicht unbedingt wahrscheinlich, wenn über die Komplementärin das Verfahren nicht bereits eröffnez wurde.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH


  • ...Bekommt Ihr genügend Geld dafür (etwa die mutmaßliche Quote im Insolvenzverfahren, schöner wäre mehr).... und besteht die Aussicht, dass Ihr das Geld auch behalten dürft.

    So ungewöhnlich ist das nicht. Möglicher Hintergrund könnte auch noch sein, dass der IV einen werthaltigen Anfechtungsanspruch gegen den Kommanditisten hat, der u.U. ausreichend ist, sämtliche Gläubiger im Verfahren zu 100% zu befriedigen. Dann erscheint es für den K. wesentlich interessanter zu sein, auf alle Gläubiger zuzugehen, auf in Insolvenzen übliche Kleinquoten zu verweisen und dann einmal flink 20% anzubieten, wer ein bisschen bohrt bekommt auch 25%.

    Im Ergebnis nehmen alle Gläubiger Ihre Forderungen zurück (wem das sprachlich nicht gefällt, verzichten auf die weitere Teilnahme am Verfahren) und der K. kann fast glücklich sein, weil er jetzt nur noch sehr eingeschränkt vom IV in Anspruch genommen werden kann. Die Vergütung des IV richtet sich allerdings nach dem werthaltigen Anspruch des IV, eine Beeinflussung auf Kosten des IV durch Wegvergleich ist nicht möglich, das aber nur am Rande.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • ... Möglicher Hintergrund könnte auch noch sein, dass der IV einen werthaltigen Anfechtungsanspruch gegen den Kommanditisten hat, der u.U. ausreichend ist, sämtliche Gläubiger im Verfahren zu 100% zu befriedigen. Dann erscheint es für den K. wesentlich interessanter zu sein, auf alle Gläubiger zuzugehen, auf in Insolvenzen übliche Kleinquoten zu verweisen und dann einmal flink 20% anzubieten, wer ein bisschen bohrt bekommt auch 25%. ...

    Konsequenz für die TS: Einsicht in die Insolvenzakte nehmen, insbesondere in 156-Bericht und Zwischenberichte. Daraus dürfte sich ergeben, ob eine solche Konstellation vorliegt oder aus welchem anderen Grund der Kommanditist so vorgeht.

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

  • Noch eine kurze Nachfrage, mir ist gerade noch der § 283 c Strafgesetzbuch eingefallen.
    Dieser trifft hier nicht zu oder???

    (1) Wer in Kenntnis seiner Zahlungsunfähigkeit einem Gläubiger eine Sicherheit oder Befriedigung gewährt, die dieser nicht oder nicht in der Art oder nicht zu der Zeit zu beanspruchen hat, und ihn dadurch absichtlich oder wissentlich vor den übrigen Gläubigern begünstigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Der Versuch ist strafbar.
    (3) § 283 Abs. 6 gilt entsprechend.


    Dankeschön :)

  • Ich habe keine Ahnung, inwieweit das bei Eurer Forderung möglich ist, aber anstatt eines Vergleichs könnte man insolchen Fällen dem Dritten die Forderung auch einfach verkaufen.

  • Ich habe keine Ahnung, inwieweit das bei Eurer Forderung möglich ist, aber anstatt eines Vergleichs könnte man insolchen Fällen dem Dritten die Forderung auch einfach verkaufen.

    eine i.Ü. gern gewählte Konstruktion in der von den Vorpostern aufgezeigten Konstellation der Entschuldung der KG "ums Eck"; ist steuerrechtlich möglicherweise viel interessanter, ein solches Verfahren mit Gläubigerzustimmung bei Forderungserhalt durch den Sponsor herbeizuführen. Die werden später in den Nachrang erhoben, die Gesellschaft wieder aufkapitalisiert etc.

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!