Folgender Sachverhalt:
im Insolvenzverfahren wird ein Lieferantenpool gebildet und ein Verteilungsschlüssel festgesetzt. Pool besteht aus den Lieferanten A, B und C. Der Insolvenzverwalter realisiert insgesamt zwei Forderungen.
Die erste Forderung resultiert aus einem Projekt, wo alle drei Lieferanten mit Lieferungen beteiligt waren.
Bei der zweiten Forderungen hingegen war C nachweislich mit keiner Lieferung damals beteiligt gewesen.
Bekommt er dennoch gemäß dem Verteilungsschlüssel einen Anteil von der realisierten zweiten Forderung?