Lieferantenpool

  • Folgender Sachverhalt:

    im Insolvenzverfahren wird ein Lieferantenpool gebildet und ein Verteilungsschlüssel festgesetzt. Pool besteht aus den Lieferanten A, B und C. Der Insolvenzverwalter realisiert insgesamt zwei Forderungen.
    Die erste Forderung resultiert aus einem Projekt, wo alle drei Lieferanten mit Lieferungen beteiligt waren.

    Bei der zweiten Forderungen hingegen war C nachweislich mit keiner Lieferung damals beteiligt gewesen.
    Bekommt er dennoch gemäß dem Verteilungsschlüssel einen Anteil von der realisierten zweiten Forderung?

  • Bekommt er dennoch gemäß dem Verteilungsschlüssel einen Anteil von der realisierten zweiten Forderung?

    m.E. muss dies der Poolführer, nicht aber der Insolvenzverwalter entscheiden

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Die Sache ist nicht ganz ohne:

    Solange für A, B, und C keine weiteren Sicherheiten zur Verfügung stehen, kann es dem Insolvenzverwalter und den übrigen Gläubigern egal sein.

    Verfügen A und B jedoch noch über weitere Sicherheiten, dann wird es problematisch, wenn C aus dem Bauvorhaben 2 mitberücksichtigt wird, ohne hier geliefert zu haben. Vielleicht ist bei einer solchen Konstellation ein Unterpool angebracht. :gruebel:

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

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